LTB-Grundsätze (Auszug)
- Wir helfen unsere Luft sauber zu halten und Ressourcen zu schonen
- Wir achten auf die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter
- Wir handeln im Rahmen geltender Gesetze.
Daraus ergibt sich die SGU-Politik von LTB:
- Die Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltpolitik ist ein integraler Bestandteil der Gesamtpolitik des Unternehmens. Die Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes für Mitarbeiter und Vertragspartner ist ein konkretes Ziel der täglichen Arbeit.
- Die SGU-Koordination ist der Geschäftsführung direkt unterstellt und hat die Entwicklung der Prävention von Berufs- und Umweltrisiken im Einklang mit den Leitprinzipien der SGU-Politik von LTB zur Aufgabe.
- Das Management und die Mitarbeiter des Unternehmens kennen diese Politik und wenden sie in allen Bereichen an. Jeder ist sich seiner Aufgabe und seiner persönlichen Verantwortung zur Prävention von Unfallrisiken, gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie von Umweltschäden bewusst.
- Überall wo das Unternehmen tätig ist, verpflichtet es sich die geltenden Gesetze und Vorschriften zu respektieren, die Empfehlungen von Fachleuten umzusetzen und den Stand der Technik anzuwenden.
- LTB unterhält ein Managementsystem für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, das an alle Aktivitäten angepasst ist. Dieses System wird regelmäßig bewertet durch Messung der erreichten Resultate, das Setzen von Verbesserungszielen und die Implementierung von Aktionsplänen. Diese Vorgehensweise stützt sich auf Information, Lernen aus Erfahrungen, Zusammenarbeit und Schulung.
- Jeder Arbeitsplatz und jeder Auftrag erfährt eine Risikobewertung in Hinsicht auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt unter Einbeziehung des gesamten technischen Wissens bei LTB.
- LTB achtet zum Schutz der Umwelt bei all seinen Aktivitäten auf einen sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Verminderung von Umwelteinwirkungen wie Luftemissionen, Abwässer oder Abfälle. Die Produktentwicklung und das Auftragsmanagement berücksichtigen die beste verfügbare Technik sowie den Lebenszyklus der Produkte.
- LTB setzt sich zum Ziel, bei seinen Vertragspartnern, Lieferanten und Subunternehmern die Anwendung der Vorschriften zu Sicherheit und Umweltschutz zu fördern und berücksichtigt deren Umsetzung als Beurteilungskriterium.
Gemeinsame Erklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unternehmer und Mitarbeiter erklären, gemeinsam die folgenden Ziele anzustreben:
Gemeinsam wollen wir uns mit allen Kräften für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in unserem Unternehmen einsetzen, weil jeder Unfall menschliches Leid für die Betroffenen und die Familien bedeutet.
Wir wissen, dass der Ausfall eines Mitarbeiters und Kollegen den Betriebsablauf stört, die Qualität und die Zufriedenheit unserer Kunden beeinträchtigt und den Erfolg des Unternehmens gefährdet.
Beste Qualität, optimaler Service, engagierte Mitarbeiter und sichere Arbeitsbedingungen eröffnen uns allen eine viel versprechende Zukunft. Die Unterzeichner sind bereit, die Ziele mit allen geeigneten Mitteln zu verfolgen.
Die Mitarbeiter verpflichten sich:
- Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel immer bestimmungsgemäß zu verwenden
- Störungen und Mängel umgehend dem Vorgesetzten zu melden
- Persönliche Schutzausrüstung stets zu tragen, falls diese vorgeschrieben oder erforderlich ist
- stets so zu arbeiten, dass andere nicht gefährdet werden
- auf die Sicherheit von Kollegen zu achten
- Vorschriften und innerbetriebliche Anweisungen zum Arbeitsschutz immer zu beachten
- unmittelbar drohende Gefahr sofort dem Vorgesetzten zu melden und selbst, soweit möglich, tätig zu werden
- Verbesserungen für sichere und gesunde Arbeitsplätze vorzuschlagen
Unternehmer und Vorgesetzte verpflichten sich:
- als Vorbild zu wirken
- Mitarbeiter umfassend zu unterweisen und über Gefahren und Belastungen zu informieren
- geeignete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und auch selbst zu benutzen
- bei allen Anweisungen die Sicherheitsvorschriften zu beachten
- organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um bei Notfällen schnelle und bestmögliche Hilfe zu gewährleisten
- Störungen und Mängel unter Beachtung des Arbeitsschutzes schnellstmöglich zu beseitigen
- Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter ernst zu nehmen und zügig umzusetzen.